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Forum / Psychologie & Persönlichkeit

wurde ich vergewaltigt

Letzte Nachricht: 6. Mai 2017 um 21:33
F
faizel_12269280
01.05.17 um 15:31

okay, ich weiß nicht wie lange der text jetzt wird, und warum ich das eigentlich mache. ich brauche einfach nur hilfe. ich war vor 2 tagen auf einem gruppentreffen von punks, und hatte über den tag verteilt ziemlich viel alkohol getrunekn. irgendwann musste ich dann nachhause fahren, und habe in der s bahn einen jungen kennengelernt, der recht nett zu sein schien, wie gesagt ich war sehr betrunekn also nicht wirklih im stande kluge entscheidungen zu treffen. wir sind zusammen ausgestiegen und er hat mich hinter ein haus geführt. ich habe mich nicht großartig gewehrt, ih konnte es auch irgndwie nicht. er hat mich angefasst, an bestimmten stellen wo ich nicht anfefasst werden wollte aber ich hab nichts getan. wir standen hinter diesem haus und er zieht seine hose runter. fragt mich ob ich schonmal jemandem einen geblasen habe ich habe nein gesagt. er meinte er möchte das ich das jetzt tue. ich habe nur halb bewusstlos den kopf geschüttelt aber das schien er nicht zu akzeptieren er hat mich auf die knie gedrückt, und ich habe es gemacht, weil ich nicht wusste was ich sonst hätte tun sollen. als ich wieder aufgestanden bin hat er mich zum teil ausgezogen, und hat seinen penis in mich eingeführt, ich hab fast geschrien und dann hat er damit aufgehört. ich bin zurrück zur s bahn gegangen und nachhause gefahren. war das eine vergewaltigung. ich wollte es nicht, aber ich habe mich auch nicht vernünftig gewehrt. mir ist seit dem so schlecht, und ich fühle mich so beschmutzt und eklig. was soll ich tun?
kann mir irgendwer helfen?

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E
eylul_12502718
05.05.17 um 22:25
In Antwort auf faizel_12269280

okay, ich weiß nicht wie lange der text jetzt wird, und warum ich das eigentlich mache. ich brauche einfach nur hilfe. ich war vor 2 tagen auf einem gruppentreffen von punks, und hatte über den tag verteilt ziemlich viel alkohol getrunekn. irgendwann musste ich dann nachhause fahren, und habe in der s bahn einen jungen kennengelernt, der recht nett zu sein schien, wie gesagt ich war sehr betrunekn also nicht wirklih im stande kluge entscheidungen zu treffen. wir sind zusammen ausgestiegen und er hat mich hinter ein haus geführt. ich habe mich nicht großartig gewehrt, ih konnte es auch irgndwie nicht. er hat mich angefasst, an bestimmten stellen wo ich nicht anfefasst werden wollte aber ich hab nichts getan. wir standen hinter diesem haus und er zieht seine hose runter. fragt mich ob ich schonmal jemandem einen geblasen habe ich habe nein gesagt. er meinte er möchte das ich das jetzt tue. ich habe nur halb bewusstlos den kopf geschüttelt aber das schien er nicht zu akzeptieren er hat mich auf die knie gedrückt, und ich habe es gemacht, weil ich nicht wusste was ich sonst hätte tun sollen. als ich wieder aufgestanden bin hat er mich zum teil ausgezogen, und hat seinen penis in mich eingeführt, ich hab fast geschrien und dann hat er damit aufgehört. ich bin zurrück zur s bahn gegangen und nachhause gefahren. war das eine vergewaltigung. ich wollte es nicht, aber ich habe mich auch nicht vernünftig gewehrt. mir ist seit dem so schlecht, und ich fühle mich so beschmutzt und eklig. was soll ich tun?
kann mir irgendwer helfen?

Hallo,
ich denke auch, du solltest dir Hilfe suchen. Es gibt zum Beispiel online Beratung für Betroffene.

Hier für Frauen: www.hilfetelefon.de
hier für Jugendliche und junge Erwachsene:

Ich wünsche dir viel Kraft und alles Gute!

Marie

 

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E
eylul_12502718
06.05.17 um 9:01

Leonor,
das ist juristisch falsch, was du schreibst. Bei Erwachsenen ist eine sexuelle Handlung gegen den annehmbaren Willen strafbar. Man muss nicht explizit nein sagen. Das ist Volksglauben, und sollte nicht verbreitet werden! Zum Beispiel ist es strafbar, wenn ein Überraschungsmoment ausgenutzt wird, oder deutliche (körperliche) Überlegenheit etc. Oder ein Zustand, in dem die Betroffene gar keinen Willen bilden kann, eben zum Beispiel zu betrunken... Das kannst du im §177 StGB nachlesen.

Also bitte als nicht-Juristin die Einschätzung den Fachleuten überlassen...

Herzliche Grüße,
Marie
 

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E
eylul_12502718
06.05.17 um 15:10

Lenor,
es gibt keinen Grund, mich hier zu beleidigen. Ja, der Paragraph gilt.

§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn 1.der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2.der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3.der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4.der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
5.der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.


Also, in Deutsch Wenn eine Person zu betrunken, oder durch Medikamente in der Willensbildung eingeschränk ist, oder sie überrascht wird, oder Angst vor dem deutlich überlegenen Täter hat, BRAUCHT ES KEIN NEIN! Denn die Person ist zu einem Nein gar nicht in der Lage. Deswegen gab es eine Reform des Sexualstrafrechtes.

Und ja, ich kenne mich aus, weil das mein Beruf ist, und nein, ich zeige nichts an, denn dass müssen Betroffene selbst entscheiden. Und niemand sonst! Ich rate weder für noch gegen eine Anzeige. Und du selbst solltest dich ebenfalls zurückhalten!

Herzliche Grüße,
Marie


 

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eilish_11874919
06.05.17 um 21:33

achja zu diesen paragraph....ist nix werde...es gilt beweisplicht. erst musst du wissen wer das getan hat und dann musst du es sogar noch beweisen.

falls es ein asylant war, brauchst du es garnicht erst versuchen.......

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