glenn_12064366Stimmt; ein Zeugnis muss wohlwollend sein ...
... allerdings wird kein AG ein Zeugnis ausstellen, was nicht den Tatsachen entspricht.
Es kann Dich und Deine Arbeit hier natürlich niemand beurteilen, deshalb fällt es schwer einen Rat zu geben.
Ich habe vor etlichen Jahren ein Zeugnis von meinem AG ausgestellt bekommen, was mieser gar nicht ging.
Auch ich habe unzählige Überstunden geschrubbt, habe mich schnell in neue Aufgaben eingearbeitet und ging voll in meinem Job auf. Bei meinen Kollegen war ich anerkannt und (fast) alle schätzten mich.
Und was stand unter anderem in meinem Zeugnis?
"Sie hat sich stets bemüht, die ihr aufgetragenen Arbeiten zu erledigen. Kollegen gegenüber war sie nett und hilfsbereit."
Es gibt da bei der Erstellung von Zeugnissen ja eine besondere Sprache und wenn man die nicht kennt dann klingt so vieles nicht schlecht.
Da ich wegen der damaligen Kündigung eh übers Gericht gehen musste teilte mir mein Anwalt mit, dass ich für ein "wohlwollendes Zeugnis" klagen kann - ich sollte mir mein Wunschzeugnis ausstellen und der AG wäre verpflichtet das zu prüfen.
Im Endeffekt habe ich dann das Zeugnis bekommen, was tatsächlich meine Arbeit dargelegt hat - nichts war gemogelt und besser gemacht wie ich tatsächlich war.
Ich weiß nicht, ob Du mit Deinem ehemaligen AG das Zeugnis nochmal besprechen kannst.
Sollte er sich stur stellen bleibt Dir wahrscheinlich nur der Weg zum Anwalt und da weiß ich natürlich nicht, ob Du eine Rechtschutzversicherung hast, die die Kosten dafür übernimmt; ansonsten kann das seeeehr teuer werden.
Hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
LG