rafiqa_11895379Hallo mitmir
Ich kann dir hierzu sagen, wie das bei uns in Österreich aussieht und glaube, dass wird in Deutschland auch nit viel anders geregelt sein.
Der junge Mann war damals mit seinen 18 Jahren schon ein volljähriger Mann und wusste auch schon, was er da mit dir macht, deshalb hat er sich auf alle Fälle strafbar gemacht und zwar fällt das unter sexueller Missbrauch von Jugendlichen 207 STGB (1) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Heißt es hat sich nicht nur der junge Mann strafbar gemacht, sondern vermutlich auch deine Schwester (weiß nicht, wie alt sie damals war).
Und wenn er dir, wie du schilderst auch noch Geld dafür geboten hat, dann hat er sich sogar in beiden Paragrafen strafbar gemacht...
Leider ist es so, dass du ja nun bereits 18 Jahre alt und es für diese Dinge immer noch eine Verjährungsfrist gibt, die je nach Straftat zwischen 1-6 Jahren liegt und die sind ja leider schon um, also kannst du hier anzeigentechnisch nichts mehr ausrichten... Ich würde dir aber vorschlagen, dass du versuchst einem neuen Partner zu erklären, was du erlebt hast bzw. ihn bitten, dass er vorsichtig mit dir umgeht und das ihr euch Schritt für Schritt aneinander annähert... Ob du eine Therapie machen möchtest oder nicht, liegt ganz bei dir und wäre vielleicht kein Fehler, aber das kannst nur du selbst für dich entscheiden...
Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen...