Deine Fragen
Hallo,
auch wenn es Dir vielleicht sehr schwer fällt dies zu begreifen, aber Du bist mit 16 Jahren von diesem älteren Mann vergewaltigt worden.
Eine Vergewaltigung ist gegeben, wenn der eine Teil in Kenntnis des entgegenstehenden Willens des anderen Teil in den anderen Teil eindringt und hierfür Gewalt anwendet. Dies gilt auch dann, wenn der Analverkehr gewaltsam erzwungen wird und auch dann, wenn der Mann zunächst ohne Gewalt in Dich eingedrungen ist, dann aber den Analverkehr unter Gewaltanwendung fortgesetzt hat.
Die Tatsache, dass er mit seinem Finger in eine andere Region sich bewegt hat, ist keine Vergewaltigung, da es an der hierfür erforderlichen Gewaltanwendung fehlt. Eine Vergewaltigung wurde es, nachdem er in Dich anal eingedrungen war, Du anfingst Dich dagegen zu wehren und nein sagtest und er Dich weiter festhielt und einfach weiter machte. Dieses Festhalten ist die für eine Vergewaltigung erforderliche Gewaltanwendung gegen Dich gewesen, da diese mit einer solchen Kraft durchgeführt worden sein dürfte um Deine Gegenwehr abzuwehren und er weiter den verkehr mit Dir vollziehen kann. Sollte es bereits vor dem Eindringen eine entsprechende Gewaltanwendung gegeben haben, wäre schon ab diesem Zeitpunkt eine Vergewaltigung gegeben. Durch Deine Gegenwehr und Dein Nein-Sagen kannte er Deinen entgegen stehenden Willen, der ihn ganz offensichtlich nicht interessierte. Es ist unerheblich, wie lange der erzwungene Analverkehr gedauert hat, hierfür reicht schon eine Sekunde aus. Ob die zwei weiteren Male als erneute Vergewaltung anzusehen sind, oder als entsprechenden Versuch, kann ich nicht sagen, da hierzu weitere Angaben notwendig sind. Solltest Du Dich bei diesen weiteren Malen nicht mehr gewehrt haben, weil Du schon erfahren musstest, dass Du gegen ihn mit Gegenwehr nicht ankommst, kann es sich um eine Vergewaltigung oder einen Versuch gehandelt haben, weil in diesem Fall die zuvor gegen Dich angewendete Gewalt fortgewirkt hat und Dich veranlasst hat nichts mehr zu machen.
Schuld an der erlittenen Vergewaltigung hast Du auf keinen Fall. Auch die Tatsache, dass Du selbst angetrunken warst, führt nicht dazu, dass Du irgendeine Schuld hast. Fakt ist, dass es ihm darauf ankam mit Dir sexuell zu verkehren, hier anal. Fakt ist auch, dass ihm Dein Wille egal war, denn er hat Gewalt gegen Dich angewendet um sich sexuell an Dir befriedigen zu können. Er hat Dich regelrecht für seine Zwecke benutzt. Ich weiss, dass dies hart gesagt ist, aber es ist so. Du hast getan was Du konntest, nämlich Dich zu wehren und deutlich Nein zu sagen. Mehr konntest Du nicht tun, denn Du hattest keine Chance gegen ihn. Keine Frau, die vergewaltigt worden ist, hat eine Schuld daran.
Deine Angst ist nachvollziehbar und hängt mit der erlittenen Vergewaltigung zusammen. Dein Körper bzw. Deine Seele hat erfahren müssen, wie ein Mann gegen Deinen Willen mit Gewalt den Analverkehr vollzogen hat. Dies hat zur Folge, dass Dein Körper den Analverkehr als etwas sehr Schlimmes ansieht und daher eine Art Schutzmechanismus entwickelt hat um Dich hiervor zu schützen. Als Dein Freund diese Sexpraktik mit Dir machen wollte, hast Du vollkommen automatisch reagiert; es war dieser beschriebene Schutzmechanismus, der Dir aus dem Unterbewusstsein heraus sagte, dass Analaverkehr etwas ganz Schlimmes ist. Deswegen auch die automatisch ausgelösten Panikattacken. Eine Einbildung hast Du auf keinen Fall.
Ich finde das Verhalten Deines Freundes vollkommen falsch. Wenn man erfährt, was der Freundin passiert ist, hätte er eigentlich verstehen müssen, dass Du einen Analverkehr jedenfalls derzeit nicht durchführen kannst. Da er Dich immer wieder bedrängt hat, hat er nicht verstanden, was es für eine Frau bedeutet gegen ihren Willen zum Sex gezwungen zu werden. Die Tatsache, dass er Dich unter Druck gesetzt hat, hast Du als eine Art Gewaltanwendung erfahren, auch wenn es nicht die war, die Du tatsächlich früher erleben musstest. Durch diese Drucksituation konntest Du nachvollziehbar erst recht mit ihm keinen Analverkehr durchführen.
Du hast auch keine Schuld an dem Verhalten Deines Freundes. Er hat nicht verstanden, was es für Dich bedeutet vergewaltigt worden zu sein. Mehr als ihn auf die erlittene Vergewaltigung hinweisen und sagen, dass Du nicht kannst, konntest Du nicht tun. Er mag diese Sexpraktik mögen, nur hätte er selbst für sich entscheiden müssen, dass er mit Dir diese Sexpraktik nicht umsetzen kann und wenn doch, allenfalls auf anderem Wege, in dem er sehr behutsam, einfühlsam und sehr sehr vorsichtig umgeht, damit Du es möglicherweise doch zulassen kannst und immer das Gefühl hast, dass Du jederzeit das Heft in der Hand hast, also Du jederzeit Schluss sagen kannst, wenn Du merkst, es geht nicht. Es wäre viel Fingerspitzengefühl erforderlich gewesen. Ich denke, Du hast es ihm deutlich genug gesagt, mehr konntest Du nicht tun. Sein Handeln kann ich nur dahingehend werten, dass es ihm schon sehr darauf ankam diese Sexpraktik mit Dir durchzuführen und er es auch von Dir als Freund erwartet hat, dass Du dies mit ihm auch machst. Es ging ihm bei dem Drängen, wie ich finde, schon in erster Linie um seine Zwecke und hat es einfach erwartet, dass Du mit ihm als seine Freundin es machst. Auch wenn er diese Praktik mit Dir nie durchgeführt hat (so habe ich Dich jedenfalls verstanden) zeigt sein Drängen schon, dass er Deinen entgegenstehenden Willen nie wirklich respektiert hat sondern es immer darauf angelegt hat doch noch zu seinem Ziel zu kommen.
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen. Gerne helfe ich Dir weiter, so gut es geht, so dass Du mir gerne jederzeit eine pn schreiben kannst, wenn Du es möchtest.
Viele Grüsse
smartie