Generell hab ich nichts dagegen,
aber die rechtliche Stellung des Spenders ist in Deutschland ziemlich bescheiden:
(Auszug rechtliche Grundlagen von einer Samenbank):
"Im Fall einer Feststellung der Vaterschaft des Samenspenders kann dieser verpflichtet sein, Unterhaltszahlungen an das Kind zu leisten. Aus der so festgestellten Vaterschaft ergibt sich auch eine Erbenstellung des Kindes. Diese beiden Ansprüche des Kindes gegen den Samenspender können nicht durch einen Vertrag oder eine sonstige Vereinbarung zwischen dem Samenspender, dem die Befruchtung vornehmenden Arzt oder der prospektiven Empfängerin der Spende oder ihrem Lebenspartner ausgeschlossen werden."
Und ob 2 Mama's besser sind kann ich so nicht beurteilen, kommt ganz auf die entsprechenden Personen an.
Wobei ich jedoch glaube, dass insbesondere bei einem Jungen eine männliche Bezugsperson fehlen könnte.
LG
Janos