Hallo, Sonnenscheinchen
Weißt du, ich finde es nicht so wichtig, wie man es juristisch nennt, ich finde es viel wichtiger, dass du mit dem Gefühl der Unsicherheit und des Unterlegenseins zurückgelassen wurdest.
Ich vermute mal, dass du bereits beim Ausziehen ein blödes Gefühl hattest. Dass du aber dachtest, "das ist doch nicht so schlimm, wie kannst du es wagen, seinen Wünschen nicht zu entsprechen, er tut doch was Gutes für dich, nun mach schon."
NIEMAND kann mir weismachen, dass er das nicht gemerkt hat. Er hätte aufhören müssen, als er deine Ablehnung gespürt hat. Aber erst recht, wenn du "Nein" sagst. Spätestens dann ist ja wohl alles klar, oder etwa nicht?
Falls es für dich wichtig ist: Ich halte es für versuchte Vergewaltigung im juristischen Sinne, denn es kam ja nur aufgrund von körperlichen Bedingungen nicht dazu. Aber es ist trotzdem ein traumatischer Übergriff, der Behandlung verdient. Nur, weil du nicht zusammengeschlagen wurdest, bedeutet das nicht, dass du es wolltest. Also "Sex" kann man es auf keinen Fall nennen. Dafür gibt es die SM-Szene, wo man diese Vorstellungen ausleben kann. Da kann "nein" für "ja" stehen - vermute ich, aber dort wart ihr ja nicht.
Aus meiner Sicht ist "nein" eine klare Aussage, die nicht "interpretiert" werden kann und darf.
Wenn du magst, können wir darüber reden (also schreiben), ich verstehe dich und werde dich ernst nehmen.
LG, Nelly