Hallo Kiki
Wenn Du magst, und es Dir hilft, dann kannst Du das, was Dir passiert ist, als "Vergewaltigung" bezeichnen.
Nach meiner Einschätzung ist es juristisch betrachtet aber wohl eher keine.
Was NICHT bedeutet, dass Dir nicht schlimmes geschehen ist oder das, was Dein Freund da mit Dir getan hat, nicht strafbar wäre.
Auch wenn es keine Vergewaltigung wäre/ist, läge gleichwohl ein Sexualdelikt vor - nämlich dann ein Missbrauch widerstandsunfähiger Personen.
(Widerstandsunfähig ist eine Person, die sich körperlich, etwa wegen einer Behinderung, nicht wehren kann oder die in ihrer Wehrhaftigkeit z.B. wegen einer Bewußtseinsstörung (Drogen, Alkohol, psychische Erkrankung) eingeschränkt oder gänzlich gehindert ist.
Dieser "Missbrauch widerstandsunfähiger Personen" ist einfach nur eine andere juristische Bezeichnung; das Geschehen selbst wird in beiden Fällen als gleichschwer, gleichstrafwürdig betrachtet.
Ich beschreibe Dir das deshalb, weil Du anführtest, Du hättest das Geschehen selbst nicht als Vergewaltigung angesehen, weil der Freund eben keine Gewalt angewandt hätte und Dir auch nicht gedroht hatte.
Auch wenn daran - juristisch gesehen - eine Vergewaltigung möglicherweise scheitert, war das Ganze jedoch nicht in Ordnung, der Freund hätte das nicht tun dürfen.
Der Freund hat Dich sexuell missbraucht - hat Dinge mit Dir getan, Verkehr mit Dir gehabt, obwohl Du dem nicht zugestimmt hast. Er hat hier ganz klar bestimmte, vom Gesetz vorgegebene Grenzen überschritten.
Womit sich auch Deine Überlegung beantworten sollte, ob Du beim Frauennotruf und ähnlichen Hilfseinrichtungen richtig wärst.
Denn selbstverständlich wärst Du das.
Versuch bitte mal, Dich von dem "landläufigen", "laienhaften" Begriff "Vergewaltigung" zu lösen.
Sexuelle "Gewalt" hat - wie das Gesetz ja auch zeigt - mehrere, sehr sehr unterschiedliche "Gesichter".
Mal ist es die tatsächliche körperliche Gewaltanwendung (Schläge, hartes Anfassen).
Mal herrscht eine mehr "psychische" Gewalt vor, verbale Gewaltattacken (z.B. bei diversen Formen von Drohungen, Einschüchterungen).
Oder aber, wie in Deinem Fall, ergibt sich die "Gewalt" als eine Art "Herrschaftsgewalt", aus einer situationsbedingten "Überlegenheit" des Täters.
In all diesen Fällen liegen sexuelle Übergriffe vor, ein Eingriff in das Recht des Betroffenen auf sexuelle Selbstbestimmung.
Also bitte wende Dich schnellstmöglich an eine Hilfseinrichtung.
Der hier bereits vorgeschlagene Weg über Deinen Hausarzt, vielleicht auch den Gyn, ist auch eine Lösung.
Und keine Sorge, die Leute in diesen Einrichtungen werden Dich ernst nehmen.
Die wissen auch, dass es normal ist, dass derartige Dinge sehr oft verdrängt werden, und sich Betroffene deshalb mitunter erst Jahre später mit dem Geschehen auseinandersetzen können.