So nicht ganz richtig
Hallo
ne bis in idem heisst zwar sog Strafklageverbrauch, allerdings wenn Vergewaltigungen nicht in den angeklagten Zeitraum fallen, dann greift dieser Grundsatz auch nicht ein. Letzten endes können nur Polizei und Staatsanwaltschaft nach derzeitigem Stand ersehen, ob ein Strafklageverbrauch eingetreten ist oder nicht.
Fanden weitere Vergewaltigungen ausserhalb des angeklagten Zeitraums statt, ist eine Strafverfolgung möglich.
Die Verjährung beginnt gerade deswegen erst mit dem 18. Geburtstag, weil es anerkannt ist, dass viele Tatopfer sich in jüngeren Jahren nicht trauen die Vergewaltigungen anzuzeigen und darüber zu berichten. Dies schließt auch die Behauptung von Rache aufgrund einer späten Anzeige aus.
Bei Opfern unter 18 Jahren zählt also das Argument des Nachschiebens nicht. Ob man glaubwürdig erscheint oder nicht hängt vom Einzelfall ab und davon ab, wie detailliert geschildert wird. Der persönliche Eindruck entscheidet ebenfalls sehr stark.
Was Polizei und Staatsanwaltschaft machen, kann nicht gesehen werden....deswegen bringt es nichts irgendwelche Vermutungen anzustellen ohne nähere Sachkenntnis zu haben.
Ob eine Anzeige sinnvoll ist oder nicht, muss jeder selbst wissen. Es ist richtig, dass es frustrierend sein kann, wenn man nichts mit einer Anzeige erreicht. Eine derartige Entscheidung will also genauestens durchdacht sein.
GRuss
smartie