Mal unabhängig davon, ob das Originalposting gefaked ist oder nicht:
Wenn jemand sich so betrinkt, wie hier geschildert, dann gibt das zwar niemand das Recht, ihn zu vergewaltigen, insofern geht es hier nicht um Schuldverschiebung.
Sie hatte nein gesagt, der Mann hat es trotzdem getan, also war es eine Vergewaltigung, oder zumindest sexuelle Nötigung, Punkt.
Nichtsdestotrotz war ihr Verhalten fahrlässig bis grob fahrlässig. Und die Vorrednerin hat recht, wenn sie nachfragt, ob diese Szene in nüchternem Zustand überhaupt möglich gewesen wäre.
Ich denke, es gibt Ärger, den kann man vermeiden, und es gibt Ärger, den schafft man sich selbst. Wenn jemand sein Auto offen rumstehen läßt, dann ist es auch wahrscheinlicher, daß es gestohlen wird, als wenn man es abschließt. Das Auto offen rumstehen zu lassen gilt als so dermaßen grob fahrlässig, daß die Versicherung sich weigern kann, den Schaden zu ersetzen und daß das Gericht im Urteil auf "einfachen" Diebstahl erkennt, statt auf "schweren Raub" (was z.B. der Fall wäre, wenn der Täter sich den Zugang zum - abgeschlossenen - Auto erst mal mit Gewalt beim Besitzer hätte erkämpfen müssen).
Es ist die Frage, wovon man mehr hat:
Lasse ich mich zulaufen und vertraue darauf, daß niemand mein Delirium so schamlos ausnutzt, oder lase ich mich gar nicht erst zulaufen, so daß ich die Situation noch weitgehend im Griff behalten kann?
Und da finde ich schon, daß unser Fake - bzw. ähnlich gelagerte reale Fälle gibt es ja tatsächlich - mit ein wenig mehr Eigeninitiative richtiger läge, in Zukunft jedenfalls - hier ist jetzt guter Rat natürlich teuer.