sylvie_12487191Aussage
Hallo,
eine Vergewaltigung kann auch jetzt noch angezeigt werden, da die Verjährungszeit 20 Jahre beträgt.
Auch wenn Du keine Beweise hast, kann es zu einer Verurteilung kommen. In diesen Fällen kommt es sehr stark auf die Glaubwürdigkeit Deiner Angaben an. Je mehr Details Du machen kannst, umso besser, denn es ist per se sehr schwer eine sehr detaillierte Lügengeschichte zu erzählen und diese auch noch länger durchzuhalten. Wichtig ist auch, dass, wenn Du eine Aussage machst versuchst so gut Du kannst sachlich zu bleiben. Natürlich darfst Du auch Gefühlsregungen zeigen, wenn sie über Dich kommen, z.B. weinen, aber insgesamt versuche sachlich zu bleiben, auch dann, wenn Dir Passagen aus seiner Aussage vorgehalten werden sollten. Man muss erkennen, dass Du keinen Grund hast irgendjemanden zu Unrecht zu belasten.
Ich nehme an, dass Du nach der Vergewaltigung nicht beim Arzt warst, so dass dieser was gesehen haben könnte. Falls doch, wäre es gut diesen Arzt anzugeben, so dass er sagen kann, was Du ihm erzählt hast. Solltest Du doch irgendjemand mal was erzählt haben, was passiert ist, können auch diese Personen einvernommen werden.
Eine Falschaussage kann Dein Glaubwürdigkeit sehr beeinträchtigen, muss sie aber nicht ausschließen. Auch dann kommt es sehr stark auf die Glaubwürdigkeit an, wobei die dann noch mehr untersucht werden dürfte. Ging es dabei auch um Vergewaltigung? Wenn diese bei einem ganz anderen Fall gemacht worden ist und er nichts davon weiss, ist es gut möglich, dass niemand drauf kommt, dass Du schon mal eine Falschaussage gemacht hast. Solltest Du wegen Falschaussage verurteilt worden sein, ändert dies nichts dran, wenn er es nicht weiss, denn normalerweise wird über ein Tatopfer kein Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem alle Verurteilungen gespeichert sind, eingeholt.
Viele Grüsse
Smartie