Jemand sollte auf das Gesetz hinweisen,
da es vermutlich sonst keiner machen wird, bin ich halt der Dumme:
"Was soll ich tuhen ?"
Ihr gegenüber die nächsten 2 Jahre körperlich absolut rein gar nichts. Nicht Küssen, nicht Anfassen und auf gar keinen Fall irgendwas machen, was entkleiden beinhaltet. Ist nämlich alles ausnahmlos verboten, gilt als sexueller Missbrauch eines Kindes und hat - zumindest nach Erwachsenem-Strafrecht - eine Mindesstrafe von 6 Monaten Haft.
Das sie reif ist, ist wurscht. Wenn sie es will, ist das auch wurscht. Wenn ihr beide besoffen seid, ist das auch wurscht. Sie zählt als Kind, du nicht, folglich ist mit ihr alles verboten, was irgendwie eine "sexuelle Handlung" sein könnte. Stehen tut das da:
http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
Im Ernstfall würdest du zwar mit weniger davonkommen, da selbst noch minderjährig, aber spätestens in einem Jahr, also wenn du 18 und sie 13 ist, kann es ganz, ganz finster für dich aussehen.
Tut mir leid, so ist das Leben.