K.U.R.S.
Hi!
Du schreibst, dass es sich bei Deinem Ex um einen "vorbestraften Gewalttäter" handelt. Ist er denn wegen einer Sexualstraftat oder wegen einer Gewaltstraftat (schwere Körperverletzung, schwerer Raub, Tötungsdelikt, ...) vorbestraft?
In Niedersachsen gibt es seit einiger Zeit das sogenannte KURS-Verfahren (Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern und Sexualstraftäterinnen in Niedersachsen). Hier werden Sexualstraftäter im Rahmen ihrer Entlassung aus der Haft je nach Einschätzung des Rückfallrisikos in die Kategorien A, B oder C einsortiert und erhalten entsprechende Auflagen. Das heißt, sie müssen sich an bestimmte auf sie zugeschnittene Auflagen halten (quasie wie auf Bewährung). Dass kann zum Beispiel sein, dass sich der Täter nicht in der Nähe eines Kindergartens aufhalten darf o. ä.. Verstößt der Täter gegen diese Auflagen, begeht er eine Straftat. Ähnliche Programme gibt es auch in Bayern (HEADS) oder Hamburg (SURE).
Dementsprechend könnte es unter Umständen so sein, dass Dein Ex in ein solches Programm fällt. In diesem Fall könntest Du Dich an die Polizei wenden und sie über den Sachverhalt informieren. Die ist für Aufstellung, Umetzung und Kontrolle des Programms zuständig und könnte ihm nach Prüfung dann z.B. eine entsprechende Auflage geben.
Gruß!