Liebe victoria!
Janni schreibt, Du könntest Dich von einem Juristen beraten lassen, nur, in diesem speziellen Fall, glaube ich nicht, dass Du große Chancen hättest. Natürlich, machbar ist alles! Aaaber: Dann geht`s los: "Können Sie das beweisen? Wann war das? Welche psychische Krankheit hat Ihr Vater denn genau? Seit wann? Muss ein Gutachter bestellt werden? Wie viel Einkommen hat Ihr Vater, wie viel Ihre Mutter? Das kann sich sehr lange ziehen, und, ich nehme an, Du kennst die Honorare der einzelnen Anwälte! Du solltest Deinen Vater in einer passenden Gelegenheit, auf Dein Dir zustehendes Geld, ansprechen. Weißt Du, wenn Du jetzt sagst: Damals hätte ... und meine Mutter hätte ... Das ist Vergangenheit, die Du nicht mehr rückgängig machen kannst. Was geschehen ist, ist nun mal geschehen! Wenn ich jetzt wüsste, welches Verhältnis Du zu Deinen Eltern hast, dann ... das müsste man dann sehen ... Weißt Du, ich bin ja ein Mensch, der immer versucht, sich in einen anderen Menschen hineinzuversetzen, der sagt: Was würde ich an ihrer/seiner Stelle tun? Ich müsste wissen, welches Verhältnis Du zu Deinen Eltern hast!?
LG.,
lib
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