Kein Angst
Die Polizei darf bei einer aussage deinerseits keine Angaben zu deiner Person machen, und sie werden auch keinen Brief an ihn schicken wo es heisst "die bea hat gegen sie ausgesagt"
was ein Problem darstellen könnte ist die Verhandlung. Hast du zugegeben das du die Drogen von ihm hattest? Wenn du bei der Verhandlung als Zeugin geladen wird er ja zwangsweise wissen das du diejenige war die gegen ihn ausgesagt hat.
NUR und das ist wichtig: Du darfst vor solchen Personen keine Angst haben wenn es soweit kommt das du dich nicht mehr alleine raus traust, rede mit der Polizei oder wende dich an Freunde, oder Familie die dich Begleiten bzw bei denen du bis zur verhandlung Wohnen kannst.
Eine Aussage machen müssen ist nicht möglich. Dabei arbeitet die Polizei natürlich mit tricks wie "wenn du aussagst dann passiert dir nichts usw...."
Ich habe selbst erfahrung in solche dingen in meiner Jugend gemacht.
Ich weiss natürlich auch nicht ob du deinen Drogenkonsum eingestellt hast oder welche drogen das waren.
Hm ich hoffe du hast damit aufgehört.
Wenn eine aussage von dir Vorliegt können sie eine Hausdurchsuchung anordnen lassen, ist aber meistens nur dann der Fall wenn die Person schon bekannt ist.
Wenn dein "Dealer" ein hirn hat wird er schön die pfoten von dir lassen, allein aus dem Grund wenn dir etwas passieren würde wäre er der allererste Verdächtige.
Lg W0rsti