Hallo !
Habe dringende Frage für Freundin :
Und zwar lebt sie getrennt vom Ehemann.
Jetzt sind ihr Kosten entstanden die letzten 5-6 Monate (Flugticket, Gerichtsvollzieher usw) was die für den verauslagt hatte. Er hat auf Mahnungen nicht reagiert und bezahlt nicht. Jetzt will sie mahnbescheid gegen ihn beantragen. Wollt nun wg Zuständigkeit mahngericht Fragen wie es nur Zuständigkeit ist. Bei Familiensachen ist es angeblich anders oder so ?!?!
Oder ist es wie immer im Zivilrecht ? Also Wohnsitz Antragsteller (Freundin). Ist auch letzter gemeinsamer Wohnsitz. Vielen Dank für baldige Rückantworten !!