In Antwort auf iliano_12442263
//TRIGGER WARNUNG!
Hallo,erstmal. Ich bin momentan 18 Jahre alt und wurde ungefähr im Alter von 11..oder 12,ich kann mich nicht mehr wirklich erinnern, bis ca. Zu meinen 14 Lebensjahr von meinem Stiefvater mehrmals sexuell missbraucht. In dem Moment als es damals passierte,empfand ich es so komisch es auch klingen mag als normal? Ich wusste einfach nicht genau was das war als ich noch so jung war.Ich konnte es auch sehr gut ungefähr 2 Jahre verdrängen. Kurz vor meiner Prüfungszeit in der 10.Klasse jedoch holte es mich irgendwie schlagartig ein. Und ich bekam große Probleme damit.
Ich bin nach der 10.Klasse bei mir Zuhause ausgezogen und lebe nun woanders um meine Ausbildung hier zu machen. Ich habe mir auch psychologische Hilfe gesucht und bin momentan dabei es Stück für Stück zu verarbeiten. Doch nun habe ich riesen große Angst ihn anzuzeigen. Mein kleiner Bruder,ist sein leiblicher Sohn und er liebt seinen Vater,ich glaube seine Welt würde untergehen wenn sein Vater dann im Gefängnis sitzt. Außerdem war mein Stiefvater für mich früher auch wie mein Vater, einerseits kann ich einfach nicht fassen was er mir angetan hat und ich kann ihm nicht verzeihen.Aber andererseits will ich nicht sein Leben zerstören, obwohl er einen Teil von meinem Leben zerstört hat. Außerdem habe ich Angst vor der Gerichtsverhandlung. .oder ähnlichem.Ich hab Angst dass er mich schlägt oder mir was antut und ich weiss einfach nicht was ich tun soll...
Ich hoffe ich falle niemandem zur Last
Danke schonmal für eure Hilfe .
Hallo Fanta,
wow, ich bin echt beeindruckt, mit wieviel Courage du das alles angehst. Respekt! 😉
Hmm, hast du was von Psychosozialer Prozessbegleitung gehört? Das sind Sozialpädagogen oder Therapeuten mit Zusatzausbildung, die Opfer von Gewalt in Strafverfahren begleiten. Also Prozessbegleiter beraten zur Anzeige, begleiten zu Vernehmungen und Verhandlungen. Ziel ist, über das ganze Strafverfahren gut zu informieren, Angst zu nehmen und zu unterstützen. Für Kinder und Jugendliche muss es bezahlt werden, wenn es um Missbrauch oder Vergewaltigung geht. Bei Erwachsenen ist es auf Antrag möglich, besonders wenn jemand besonders Unterstützung brauch (dass man gerade Therapie macht, reicht oft.den Gerichten als Grund für die Genehmigung).
Vielleicht wäre das ja was für dich?
Liebe Grüße und alles Gute dafür!
Marie-Luise
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