Hallo Isi
also erst mal finde ich die Haltung und Reaktion Deiner Eltern sehr - fragwürdig. Und nein, die hatten/haben NICHT recht, ganz und gar nicht.
Hier Dir, zum damaligen Zeitpunkt noch ein Kind, irgendeine Schuld anzulasten, ist verheerend.
Du warst nicht Schuld. Du warst ein Kind.
Und das, was der Nachbar mit Dir gemacht hat, nennt sich sexueller Missbrauch eines Kindes, (wenn ihr Sex, also GV hattet, dann läge sogar ein schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes vor).
Und das Ganze war - und ist - strafbar.
Strafbar ist mit einer Person unter 14 Jahren, also einem Kind sexuelle Handlungen auszutauschen.
Darauf, dass das Kind das Ganze freiwillig macht, kommt es hier nicht an.
Aus folgendem Grund - man geht davon aus, dass ein Mensch unter 14 Jahren generell noch nicht in der Lage ist, gerade gegenüber einem Erwachsenen, seine eigene sexuelle Integrität zu schützen; ein Kind kann nicht in vollem Umfang erfassen oder beurteilen, bewerten, was da mit ihm passiert. Kann nicht beurteilen, ob das Geschehen richtig oder falsch ist, weil es ihm an Einsichtsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, und auch an Lebenserfahrungen und Wissen fehlt.
Es ist, als Kind, darauf angewiesen, dass Erwachsene sich richtig verhalten, auch ihm gegenüber.
Aus dieser besonderen Situation des Kindes besteht eine besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern - der das Gesetz eben mit dem Verbot, Sex mit Kindern zu haben, Rechnung trägt.
Der Nachbar hat hier eine Sexualstraftat an Dir begangen, als er sich über dieses Verbot, das ihm als 26jährigen bekannt gewesen sein dürfte, hinwegsetzte.
Du solltest, auch wenn das Geschehen hier schon 10 Jahre zurückliegt, professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Denn offenbar hast Du die Vorfälle noch nicht verarbeitet.
Vielleicht magst Du Dich an eine Beratungsstelle wenden, die Erfahrung mit der Betreuung und Begleitung von Opfern Sexueller Gewalt haben?
Wildwasser e.V., Weißer Ring e.V., Frauen/Mädchennotrufe - unterhalten überall Anlaufstellen.
Diese Beratungsstellen können auch Kontakt zu Psychotherapeuten herstellen, falls Du meinst, dass Dir Gespräche mit Fachpersonal weiterhelfen.
Solltest Du ein rechtliches Vorgehen in Erwägung ziehen - bei Sexualdelikte beginnt die Tatverjährung erst mit Vollendung des 18.Lebensjahres des Betroffenen, eine Strafverfolgung dürfte hier also noch möglich sein - könnte Dir dort auch in dieser Richtung weitergeholfen werden.