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Forum / Psychologie & Persönlichkeit

HLFE !!! Ich habe geklaut und nun ???

Letzte Nachricht: 22. Dezember 2016 um 21:47
Z
zavier_12766574
30.11.09 um 21:35

hallo

ich habe vor 3 tagen einen rießigen fehler begangen
ich weiß auch das man im netzt viel darüber findet aber habe nie eine antwort gefunden dir auf mich treffen könnte.
BITTE HELFT mir !

ich habe den größten fehler gemacht ich ahbe vor 3 tagen geklaut eine parümflasche im wert von 56 euro um müller markt.
mich hat natürlich der ladendedectiv erwischt. ich muste 50 euro fangelt bezahlen und habe eine anzeige bekommen.

ich bin jetzt 18 jahre alt und habe noch NIE problehme mit der polizei gehabt habe auch noch nie geklaut mir ist das alles so peinlich. ich habe auch einen brief an den markt gewschrieben wo ich gesagt habe das es mir leid tut und wie ich mich fühle das ich bereit bin auch alles zu bezahlen den schaden und sonstiges.

ich weiß jetzt echt nicht was mit mir passiert ich habe angst.

ich möchte weder sozialstunden nich eine strafe bezahlen müssen. ich habe schon rausgefunden das man in einem schreiben was man von der polizei bekommt auch etwas ankeutzen kann das gegen geld die anzeige fallen gelassen wird stimmt das ?? weiß jemand wie viel das ist ??

ich brauche echt hilfe ich weiß nicht was ich tun soll ='(

ich danke euch schon mal und tut mir leid für die fehler die ihr hier findet aber mir geht es gerade nicht gut bitte um verzeihung


liebe grüße

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V
vasant_12694329
30.11.09 um 22:09

Keine Panik
Wegen sowas geht die Welt nicht unter

Fall 1.: Du musst Sozialstunden abarbeiten! Es wird nichts in deinem Polizei. Zeugnis eingetragen. Du bist nicht vorbestraft und hast eine Art "Merkmal" bei der Polizei. Falls du nun nochmal was in den nächsten glaub 3 oder 5 Jahren machst (illegal), dann ist dieses Merkmal wichtig. Danach wirds einfach gelöscht und keiner weiß mehr was von deiner Tat.

Fall 2.: Anzeige wird eingestellt. Trotzdem geht sowas nicht mit Geld, wie du denkst. Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen, wie alle glauben, sondern der Anzeigende kann höchstens sagen "ich ziehe die Anzeige zurück", was KEINE direkten Auswirkungen hat.

Die Polizei muss JEDER Anzeige nachgehen, egal ob schon zurückgezogen oder nicht. Das heißt: Du wirst in den nächsten Wochen Post bekommen von der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft.

Für dich wichtig: 1. Falls Polizei dich verhöhren will oder zu sich in die Dienststelle bittet: Lehne ab und gebe eine schriftliche Aussage ab, in der du alles gestehst, deine Motive, dich entschuldigst etc. Die Polizei ist nur dafür da, Beweise Aussagen usw. aufzunehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Deswegen geht deine Aussage an die Staatsanwaltschaft und wird dann dort beurteilt.

Das heißt: Du bittest den Markt die Anzeige zurückzuziehen und das der Polizei mitzuteilen. Gleichzeitig kannst du schon dein Gestädnis etc. aufschreiben und wenn nötig, der Polizei vorlegen.

Im schlimmsten Fall:
Musst du Geld bezahlen für das Geklaute und die Unkosten des Marktes und/oder Sozialstunden abarbeiten. Du erhälst dieses Merkmal bei der Polizei, was nach ein paar Jahren gelöscht wird und keine Rolle mehr spielt.

Im günstigsten Fall:
Bekommst du nen Brief von Staatsanwaltschaft in dem steht: Anzeige wurde wegen Geringfügigkeit oder sonstwas eingestellt. Es weiß keiner mehr von deiner Tat, du bist sozusagen "unschuldig" (obwohl das Wort hier nicht passt).

Auf alle Fälle:
Rede mit den Eltern. Gehe mit den Eltern zusammen zur Polizei und lass dich dort "beraten" bzw. du fragst nach, wie die Polizei die Anzeige bearbeitet und ob sie ein Verhör verlangen bzw. was du machen kannst/sollst.

Deine Rechte:
Du bist NICHT verpflichtet, der Polizei irgendwas zu sagen. Du kannst die Aussage verweigern und einfach abwarten, was der Brief von der Staatsanwaltschaft sagt. Jedoch ist es besser, wenn du schriftlich deine Meinung/Sicht der Dinge aufschreibst und Reue zeigst. Dann ist es wahrscheinlicher, dass die Staatsanwaltschaft das ganze einstellt.

Falls du sicher gehen willst:
Gehe mit den Eltern zum Anwalt. Lass dich beraten und der macht mit dir eine "richtige" schriftliche Aussage. Kommt allerdings aufs gleiche raus.

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V
vasant_12694329
30.11.09 um 22:15
In Antwort auf vasant_12694329

Keine Panik
Wegen sowas geht die Welt nicht unter

Fall 1.: Du musst Sozialstunden abarbeiten! Es wird nichts in deinem Polizei. Zeugnis eingetragen. Du bist nicht vorbestraft und hast eine Art "Merkmal" bei der Polizei. Falls du nun nochmal was in den nächsten glaub 3 oder 5 Jahren machst (illegal), dann ist dieses Merkmal wichtig. Danach wirds einfach gelöscht und keiner weiß mehr was von deiner Tat.

Fall 2.: Anzeige wird eingestellt. Trotzdem geht sowas nicht mit Geld, wie du denkst. Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen, wie alle glauben, sondern der Anzeigende kann höchstens sagen "ich ziehe die Anzeige zurück", was KEINE direkten Auswirkungen hat.

Die Polizei muss JEDER Anzeige nachgehen, egal ob schon zurückgezogen oder nicht. Das heißt: Du wirst in den nächsten Wochen Post bekommen von der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft.

Für dich wichtig: 1. Falls Polizei dich verhöhren will oder zu sich in die Dienststelle bittet: Lehne ab und gebe eine schriftliche Aussage ab, in der du alles gestehst, deine Motive, dich entschuldigst etc. Die Polizei ist nur dafür da, Beweise Aussagen usw. aufzunehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Deswegen geht deine Aussage an die Staatsanwaltschaft und wird dann dort beurteilt.

Das heißt: Du bittest den Markt die Anzeige zurückzuziehen und das der Polizei mitzuteilen. Gleichzeitig kannst du schon dein Gestädnis etc. aufschreiben und wenn nötig, der Polizei vorlegen.

Im schlimmsten Fall:
Musst du Geld bezahlen für das Geklaute und die Unkosten des Marktes und/oder Sozialstunden abarbeiten. Du erhälst dieses Merkmal bei der Polizei, was nach ein paar Jahren gelöscht wird und keine Rolle mehr spielt.

Im günstigsten Fall:
Bekommst du nen Brief von Staatsanwaltschaft in dem steht: Anzeige wurde wegen Geringfügigkeit oder sonstwas eingestellt. Es weiß keiner mehr von deiner Tat, du bist sozusagen "unschuldig" (obwohl das Wort hier nicht passt).

Auf alle Fälle:
Rede mit den Eltern. Gehe mit den Eltern zusammen zur Polizei und lass dich dort "beraten" bzw. du fragst nach, wie die Polizei die Anzeige bearbeitet und ob sie ein Verhör verlangen bzw. was du machen kannst/sollst.

Deine Rechte:
Du bist NICHT verpflichtet, der Polizei irgendwas zu sagen. Du kannst die Aussage verweigern und einfach abwarten, was der Brief von der Staatsanwaltschaft sagt. Jedoch ist es besser, wenn du schriftlich deine Meinung/Sicht der Dinge aufschreibst und Reue zeigst. Dann ist es wahrscheinlicher, dass die Staatsanwaltschaft das ganze einstellt.

Falls du sicher gehen willst:
Gehe mit den Eltern zum Anwalt. Lass dich beraten und der macht mit dir eine "richtige" schriftliche Aussage. Kommt allerdings aufs gleiche raus.

...
Ach und was ich vergessen habe:

Das ist keine gültige Rechtsberatung von mir

Falls du dir unsicher bist, gehe zum Anwalt und lass dich beraten. Die Beratung kostet am Anfang nichts und du erhälst eine gültige Beurteilung von dem Ganzen.

Zeige ehrliche Reue und versuche der Polizei/Staatsanwaltschaft klar zu machen, dass du sowas nicht wieder machst. Beschreibe deine Situation und erläutere die Motive etc.

Sei einfach ehrlich

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V
vasant_12694329
30.11.09 um 22:57

...
Du musst immer daran denken, dass die Staatsanwaltschaft auch nur aus Menschen besteht.

Da du volljährig bist, ist es umso schwerer, denen zu erzählen, dass das eine einmalige Sache war. Weil sowas ja eigentlich eher Minderjährige machen...

Für einen 16. Jährigen sind 200 viel mehr als für einen arbeitenden 18. Jährigen. Deswegen --könnte-- bei dir die Sache halt härter ausfallen und das Verfahren wird nicht eingestellt.

Es --könnte-- so sein. Wenn du glaubhaft und ehrlich bist, dann sollte da nicht viel bei rauskommen. Ist halt immer eine Frage der Staatsanwaltschaft (wie hart bzw. milde diese ist).

Falls Sozialstunden:
Dir wird gesagt wo und in welchem Zeitraum du diese abarbeiten musst (in einem Brief von der Staatsanwaltschaft). Dann gehst du zu dieser Stelle die im Brief steht z.B. irgendeine Jugendherberge oder bei den Stadtwerken und handelst mit denen deine Arbeitszeiten aus. Die kennen deinen Namen etc., wissen nicht was du gemacht hast, sondern nur dass du z.B. 20 Stunden vom 1.12. - 20.12. abarbeiten musst.

Die sagen dir: Du musst von 20-22 Uhr arbeiten. Die und die Tage (kannst natürlich mit denen das aushandeln). Wenn alles abgeleistet wurde, machst du ne Unterschrift auf so einem Formular, was die Stelle dir vorlegt.

Du musst dich eigentlich um gar nichts kümmern, außer dass du zu den vereinbarten Terminen kommst und das machst, was von dir erwartet wird. Die Stelle teilt der Staats. mit, dass du alles abgeleistet hast und damit ist die Sache beendet.

Geh zur Polizei und frage nach, was passiert wenn ich Sozialstunden erhalte usw usw. Mache keine Aussagen zu dem Fall, sondern frage einfach nur nach, wie du dich verhalten sollst. Die wissen meist mehr über die Staatsanwaltschaft und können dir ein paar Tips geben. Die werden dir auch sagen: "Machen sie bei uns eine Aussage zu den Fragen, die wir ihnen stellen usw.".

Indem Brief, den du bald erhälst, steht auch dein zuständiger Sachbearbeiter bei der Polizei. Den kannst du diese Sachen fragen, bei dem würdest du auch deine mündliche/schriftliche Aussage abgeben.

Generell solltest du für Sozialstunden bei deinem Arbeitgeber frei bekommen, ist allerdings nicht so sinnvoll, dem Arbeitgeber davon zu erzählen.

Naja, es wird niemand erfahren, dass du das gemacht hast, so lange nichts in deinem Führungszeugnis steht. Und einen Eintrag im Führungszeugnis erhälst du erst, wenn du ins Gefägnis musst. Sozialstunden/Geldbußen gibts nur einen Eintrag in einem Register, auf welches Richter/Staatsanwal. zugriff haben. Falls du also nochmal was illegales machst, dann sieht der Richter/Staatsanwal. den Eintrag und aus 200 werden schnell 800 + Sozialstunden. Ansonsten ist das Register im Alltag unwichtig.

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V
vasant_12694329
30.11.09 um 23:01
In Antwort auf vasant_12694329

...
Du musst immer daran denken, dass die Staatsanwaltschaft auch nur aus Menschen besteht.

Da du volljährig bist, ist es umso schwerer, denen zu erzählen, dass das eine einmalige Sache war. Weil sowas ja eigentlich eher Minderjährige machen...

Für einen 16. Jährigen sind 200 viel mehr als für einen arbeitenden 18. Jährigen. Deswegen --könnte-- bei dir die Sache halt härter ausfallen und das Verfahren wird nicht eingestellt.

Es --könnte-- so sein. Wenn du glaubhaft und ehrlich bist, dann sollte da nicht viel bei rauskommen. Ist halt immer eine Frage der Staatsanwaltschaft (wie hart bzw. milde diese ist).

Falls Sozialstunden:
Dir wird gesagt wo und in welchem Zeitraum du diese abarbeiten musst (in einem Brief von der Staatsanwaltschaft). Dann gehst du zu dieser Stelle die im Brief steht z.B. irgendeine Jugendherberge oder bei den Stadtwerken und handelst mit denen deine Arbeitszeiten aus. Die kennen deinen Namen etc., wissen nicht was du gemacht hast, sondern nur dass du z.B. 20 Stunden vom 1.12. - 20.12. abarbeiten musst.

Die sagen dir: Du musst von 20-22 Uhr arbeiten. Die und die Tage (kannst natürlich mit denen das aushandeln). Wenn alles abgeleistet wurde, machst du ne Unterschrift auf so einem Formular, was die Stelle dir vorlegt.

Du musst dich eigentlich um gar nichts kümmern, außer dass du zu den vereinbarten Terminen kommst und das machst, was von dir erwartet wird. Die Stelle teilt der Staats. mit, dass du alles abgeleistet hast und damit ist die Sache beendet.

Geh zur Polizei und frage nach, was passiert wenn ich Sozialstunden erhalte usw usw. Mache keine Aussagen zu dem Fall, sondern frage einfach nur nach, wie du dich verhalten sollst. Die wissen meist mehr über die Staatsanwaltschaft und können dir ein paar Tips geben. Die werden dir auch sagen: "Machen sie bei uns eine Aussage zu den Fragen, die wir ihnen stellen usw.".

Indem Brief, den du bald erhälst, steht auch dein zuständiger Sachbearbeiter bei der Polizei. Den kannst du diese Sachen fragen, bei dem würdest du auch deine mündliche/schriftliche Aussage abgeben.

Generell solltest du für Sozialstunden bei deinem Arbeitgeber frei bekommen, ist allerdings nicht so sinnvoll, dem Arbeitgeber davon zu erzählen.

Naja, es wird niemand erfahren, dass du das gemacht hast, so lange nichts in deinem Führungszeugnis steht. Und einen Eintrag im Führungszeugnis erhälst du erst, wenn du ins Gefägnis musst. Sozialstunden/Geldbußen gibts nur einen Eintrag in einem Register, auf welches Richter/Staatsanwal. zugriff haben. Falls du also nochmal was illegales machst, dann sieht der Richter/Staatsanwal. den Eintrag und aus 200 werden schnell 800 + Sozialstunden. Ansonsten ist das Register im Alltag unwichtig.

...
Und auch hier wieder: Ist keine gültige Rechtsberatung.

Sondern nur eine Einschätzung von mir

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Z
zavier_12766574
30.11.09 um 23:17
In Antwort auf vasant_12694329

...
Du musst immer daran denken, dass die Staatsanwaltschaft auch nur aus Menschen besteht.

Da du volljährig bist, ist es umso schwerer, denen zu erzählen, dass das eine einmalige Sache war. Weil sowas ja eigentlich eher Minderjährige machen...

Für einen 16. Jährigen sind 200 viel mehr als für einen arbeitenden 18. Jährigen. Deswegen --könnte-- bei dir die Sache halt härter ausfallen und das Verfahren wird nicht eingestellt.

Es --könnte-- so sein. Wenn du glaubhaft und ehrlich bist, dann sollte da nicht viel bei rauskommen. Ist halt immer eine Frage der Staatsanwaltschaft (wie hart bzw. milde diese ist).

Falls Sozialstunden:
Dir wird gesagt wo und in welchem Zeitraum du diese abarbeiten musst (in einem Brief von der Staatsanwaltschaft). Dann gehst du zu dieser Stelle die im Brief steht z.B. irgendeine Jugendherberge oder bei den Stadtwerken und handelst mit denen deine Arbeitszeiten aus. Die kennen deinen Namen etc., wissen nicht was du gemacht hast, sondern nur dass du z.B. 20 Stunden vom 1.12. - 20.12. abarbeiten musst.

Die sagen dir: Du musst von 20-22 Uhr arbeiten. Die und die Tage (kannst natürlich mit denen das aushandeln). Wenn alles abgeleistet wurde, machst du ne Unterschrift auf so einem Formular, was die Stelle dir vorlegt.

Du musst dich eigentlich um gar nichts kümmern, außer dass du zu den vereinbarten Terminen kommst und das machst, was von dir erwartet wird. Die Stelle teilt der Staats. mit, dass du alles abgeleistet hast und damit ist die Sache beendet.

Geh zur Polizei und frage nach, was passiert wenn ich Sozialstunden erhalte usw usw. Mache keine Aussagen zu dem Fall, sondern frage einfach nur nach, wie du dich verhalten sollst. Die wissen meist mehr über die Staatsanwaltschaft und können dir ein paar Tips geben. Die werden dir auch sagen: "Machen sie bei uns eine Aussage zu den Fragen, die wir ihnen stellen usw.".

Indem Brief, den du bald erhälst, steht auch dein zuständiger Sachbearbeiter bei der Polizei. Den kannst du diese Sachen fragen, bei dem würdest du auch deine mündliche/schriftliche Aussage abgeben.

Generell solltest du für Sozialstunden bei deinem Arbeitgeber frei bekommen, ist allerdings nicht so sinnvoll, dem Arbeitgeber davon zu erzählen.

Naja, es wird niemand erfahren, dass du das gemacht hast, so lange nichts in deinem Führungszeugnis steht. Und einen Eintrag im Führungszeugnis erhälst du erst, wenn du ins Gefägnis musst. Sozialstunden/Geldbußen gibts nur einen Eintrag in einem Register, auf welches Richter/Staatsanwal. zugriff haben. Falls du also nochmal was illegales machst, dann sieht der Richter/Staatsanwal. den Eintrag und aus 200 werden schnell 800 + Sozialstunden. Ansonsten ist das Register im Alltag unwichtig.

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vielen vielen dank

ja vill. ist das keine 100% richtige auskunft aber das ist doch nicht schlimm ich bin schon mal froh das ich tipps bekomme und bin sehr dankbar drüber...

ja es ist so ich bekomme kein geld fürs abeiten aber ich habe schon die mitten 200 - 300 euro strafe zu bezahlen kann es etwa sein das ich auch nur ne geldstrafe bekomme und gut ist mit der sache ??

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

A
an0N_1232893199z
30.11.09 um 23:18

MISST
kann man dafür nicht auch zwei wochen dauerarrest bekommen,an deiner stelle hätte ich auch angst.
alles gute

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S
sally_12843116
01.12.09 um 12:05

Keine Panik
Hallo ,

ich kenne das von einer ehemaligen Freundin. Die haben Sie sogar 2 mal hintereinander erwischt. Der Wert lag damals ....so bei etwa 200 DM.
Sie bekam eine Vorladung ( ich glaube..das war sogar erst beim 2.mal) Da ich ihr Beistand geleiste habe...weiß ich alles. Die Aussage bei der Polizei war völlig harmlos. Danach bekam sie eine Geldstrafe...was in Tagessätzen ausgerechnet wurde...laut des Einkommens. Sie war damals Hausfrau. Von Sozialstunden...ect. war da nie die Rede. Wenn jeder Dieb Sozialstunden leisten müsste....hätten wir noch mehr Arbeitslose...da die Verurteilten alles machen müssten. Also bleib locker...und lass es dir eine Lehre sein. Aber ich glaube...dein schlechtes Gewissen...reicht für die nächsten Jahre.
Alles Liebe für dich
Susu

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J
jennie_12578920
01.12.09 um 14:30

PM
Ich hab dir eine PM geschickt.

LG
likespike

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Z
zavier_12766574
07.12.09 um 12:50
In Antwort auf vasant_12694329

...
Und auch hier wieder: Ist keine gültige Rechtsberatung.

Sondern nur eine Einschätzung von mir

...
hallo da bin ich wieder wollte mich mal melden

also ich habe eben einen anruf bekommen von der polizei der
der polizist hat mir gesagt das mein gerichtstermin verschoben wurde die gründe dürfte er mir am telefon nicht sagen... ich wuste nichtmal das ich überhaupt ne verhandlung bekomme ich habe noch nicht mal einen brief bekommen... ich dachte man bekommt einen brief in den mal sich zu dem fall äusern kann... schriftlich also eine ausage machen kann... na toll jetzt habe ich ein verfahren am haös was soll ich am besten machen ?? =/

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L
leda_12550602
22.12.16 um 21:47
In Antwort auf zavier_12766574

hallo

ich habe vor 3 tagen einen rießigen fehler begangen
ich weiß auch das man im netzt viel darüber findet aber habe nie eine antwort gefunden dir auf mich treffen könnte.
BITTE HELFT mir !

ich habe den größten fehler gemacht ich ahbe vor 3 tagen geklaut eine parümflasche im wert von 56 euro um müller markt.
mich hat natürlich der ladendedectiv erwischt. ich muste 50 euro fangelt bezahlen und habe eine anzeige bekommen.

ich bin jetzt 18 jahre alt und habe noch NIE problehme mit der polizei gehabt habe auch noch nie geklaut mir ist das alles so peinlich. ich habe auch einen brief an den markt gewschrieben wo ich gesagt habe das es mir leid tut und wie ich mich fühle das ich bereit bin auch alles zu bezahlen den schaden und sonstiges.

ich weiß jetzt echt nicht was mit mir passiert ich habe angst.

ich möchte weder sozialstunden nich eine strafe bezahlen müssen. ich habe schon rausgefunden das man in einem schreiben was man von der polizei bekommt auch etwas ankeutzen kann das gegen geld die anzeige fallen gelassen wird stimmt das ?? weiß jemand wie viel das ist ??

ich brauche echt hilfe ich weiß nicht was ich tun soll ='(

ich danke euch schon mal und tut mir leid für die fehler die ihr hier findet aber mir geht es gerade nicht gut bitte um verzeihung


liebe grüße

Hey ,

ich weis, dass deine Frage schon llänger her ist aber vielleicht hilft es ja Leuten die nach so etwas suchen. Wenn man Minderjährig ist bekommt und Ersttäter bekommt man eigentlich immer Sozialstunden. Bei Erwachsenen Ersttätern, kann man für einen Diebstahl entweder Sozialstunden oder eine Geldstrafe die nach deinem Einkommen gemessen wird (aber man kann bei dem Richter auch eine Ratenzahlunn und die Minimumstrafe beantragen - falls nötig).
ich weiß das weil meine Cousine selbst so ein Problem hatte aber da war sie noch Minderjährig u hat fur einen Warenwert von ca 40€, 30 Sozialstunden bekommen (wo man diese machen soll kann man sich übrigens zwischen ein paar verschiedene Stellen aussuchen. Aber das erklart dir dann deine Beraterin bei Neustart.)
ich hoffe, dass ich helfen konnte obwohl hier eh schon sehr viele Antworten vorhanden waren.
Leute, Finger weg ist am besten
alles Liebe und eine frohe Weihnachtszeit,
euer Giftsweagal

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