Sorry aber das ist absoluter Blödsinn
Die Schulden, die eine Ehepartner vor der Eheschließung bereits hat bleiben ihm auch. Unabhängig davon welche Form des Zusammenlebens gewählt wird.
Mit welcher rechtlichen Begründung sollte ein Gläubiger für diese Schulden auf den anderen Ehepartner zugreifen können?
Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht.
LG
Heiner