also ich hatte hier schon von meinem schrecklichen Erlebnis erzählt, ich habe mich jetzt umhören lassen gegen was ich den mann bzw die männer anzeigen soll? jetzt weiß ich ehrlich nicht ob mein erlebnis schon zur einer vergewaltigung gehört, den laut einem gesetz habe ich gelesen, dass bei drohungen, gewalt und eindringen im körper ob oral, anal oder vaginal das zur einer vergewaltigung zählt! jetzt verstehe ich aber nicht ganz was sie unter diesen dingen verstehen.also am anfang war es nur äußerliche berührung im schambreich (scheide) hinterher war es das er mit seinen fingern in mich eindringte..jetzt weiss ich nicht weiter!! ich möchte endlich sie anzeigen!! wer kann mir hier weiterhelfen?
vielen dank
Oh je!!!
Hallo,
also melly2111, hatt föllig recht. Nur gibt es einen kleinen Hacken.
Kannst du es beweisen das sie dich sexuell belästigt haben bzw missbraucht haben!
Lg Emily
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