Ja du :-)
Ja ich meine dich! :-) Danke für deine Antwort.
Das mit den Schutzbefohlenen ist mir klar. Ein Pfleger darf nicht mit einem (geistig) Behinderten [drück ich mich auch politisch korrekt aus?] Patienten/Person intim werden. Aber das schließt doch nicht generell sämtliche wie auch immer geartete sexuellen Kontakte zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen aus, egal wie rum? Die Frage lautete ja "Sex mit Menschen mit Behinderungen", von Pflegepersonal war hier erstmal nicht die Rede.
Ich frage deshalb noch einmal ganz "provokativ" nach: Darf ein Mensch ohne Behinderung mit einem Menschen mit Behinderung schlafen ohne das einer von beiden das Gesetz bricht?
Deswegen war ich von deiner damaligen Antwort etwas überrascht und wollte es dann doch genauer Wissen.