Hallo
schade, daß dir niemand geantwortet hat und ich hoffe, es ist noch nicht zu spät. grundsätzlich behalten beide elternteile das sorgerecht für euch beide, was du wohl meinst ist das aufenthaltsbestimmungsrecht. wenn du 14 bist, kannst du selbst entscheiden, bei wem du wohnen möchtest. deine mutter hat kein recht, enttäuscht zu sein. wenn doch, versucht sie ein stück weit ihre trennung auf deinem rücken auszutragen und das ist nicht fair und hätte ja auch nur zur folge, daß du sie nicht so oft besuchen würdest, um dir keine vorwürfe machen zu lassen.
an dieser stelle sollte ich dir vielleicht erst einmal sagen, daß ich selbst schon eine tochter in deinem alter habe und geschieden bin. meine tochter wohnt bei mir. aber wenn meine eltern damals jemals auseinandergegangen wären, hätte ich mich auch für meinen vater entschieden.
um deinen willen durchzusetzen, hast du natürlich auch die möglichkeit, zum jugendamt zu gehen, wenn deine eltern sich nicht einigen. unter umständen werden deine eltern zu einem gemeinsamen gespräch geladen, um eine gütliche einigung in deinem fall herbeizuführen. wenn es dein wunsch ist, beim vater zu leben, so werden sich die mitarbeiter des amtes auch für dich einsetzen.
wenn dein vater für dich mitkämpft und die angelegenheit vor gericht landet, richtet sich der richter ohnehin nach deinem wunsch.
betr. deiner schwester laß dir sagen, daß eure interessen ohnehin bald zu verschieden sind, denn du wirst in absehbarer zeit anfangen, deinen weg zu gehen und vielleicht einen freund haben, da werdet ihr euch auf abstand besser verstehen.
ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben. vielleicht schreibst du hier mal, wie es ausgegangen ist.
ich wünsche dir viel kraft.
lg paula