Hallo,
Habe eine Freundin, diese würde von Ihrem Exmann vergewaltigt. Der Mann war betrunken, da er nicht so recht zurecht kam mit der Trennung von seiner Frau. Er hat es nicht nur einmal sondern zweimal am selben Tag getan.
Abends haben wir dann zusammen bei der Polizei Anzeige gemacht. Es gibt Auch eine Tonbandaufnahme wo er es bestätigt hat, was der Polizei vorliegt. Das komplette Programm, es wurde auch eine Untersuchung im Krankenhaus vom Frauenarzt gemacht mit Bildern und die Kleidung wurde einbehalten.
Jetzt die Freundin hat ein gemeinsames Kind mit dem Nochehemann. Sie möchte jetzt die Anzeige zurück ziehen bzw. Von Ihrem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch machen.
Ich liebe Sie über alles,jedoch kann ich die Aktion das Sie die Anzeige zurück nimmt nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach gehört so ein Schwein bestraft für das was er gemacht hat. Sie waren getrennt und er hat Sie gezwungen zu was wo Sie nicht wollte.
Mir geht das natürlich total gegen den Strich, Sie sagt halt er hatte es wegen Alkohol und so gemacht und Sie möchte nicht das der Vater ihres Kindes vorbestraft wird oder ins Gefängnis muss.
Was kann da nun noch passieren ? Ermittelt die Staatsanwaltschaft trotzdem oder wird das Verahren eingestellt. Er hatte auch noch eine andere Anzeige wegen Bedrohung und häuslicher Gewalt dort wurde ein Opfer Täter Ausgleich gemacht, also eigentlich auch von der Freundin alles so hingestellt das der Nochehemann ohne Konsequenzen davon kommt.
Bei mir gibt es noch eine Anzeige wegen Bedrohung gegen mich, welche ich so laufen lasse. Werde Ihn sicher nicht in Watte packen.
Gruß
Xyz12314