Hallo Laura,
leider ist die Problematik auch rechtlich schwierig. Ich vermute mal, dass dein Schwiegervater im vorigen Jahr nur klinisch entgiftet wurde. Um gesund zu werden, brauchte er eine richtige Entziehungstherapie, zu der er aber freiwillig bereit sein müsste. Wenn er eines Tages ganz oder partiell nicht mehr geschäftsfähig sein sollte, käme die Einrichtung einer Betreuung für ihn in Betracht. Das ist aber leider oft erst der Fall, nachdem es zu organischen Hirnschädigungen gekommen ist, etwa beim Korsakow- Syndrom oder der Wernicke-Enzophalopathie.
Ob diese Voraussetzungen bei deinem Schwiegervater schon vorliegen, kann ich natürlich nicht beurteilen, wohl aber ein behandelnder Arzt, besser Facharzt für Psychiatrie. Ansonsten ist Alkoholabhängigkeit ein schweres Krankheitsbild, unter das insbesondere Angehörige intensiv leiden. Ich kann deine Verzweiflung und Hilflosigkeit gut nachempfinden.
LG Nus